AGB
Ausschlussklausel
Wir behalten uns als Veranstalter:innen
gemäß den §§ 6, 10 VersammlG und VersFG SH das Recht vor, Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen, wenn sie:
Nationalistische Überzeugungen vertreten oder durch entsprechende Äußerungen auffallen.
Sexistische Verhaltensweisen an den Tag legen oder Äußerungen tätigen, die auf eine Abwertung aufgrund des Geschlechts abzielen.
Rassistische Ansichten haben oder durch rassistische Äußerungen oder Handlungen auffallen.
Homophobe Einstellungen vertreten oder entsprechende diskriminierende Äußerungen oder Handlungen zeigen.
Inter- und transfeindliche Haltungen einnehmen oder durch diskriminierende Äußerungen oder Handlungen gegenüber inter- oder transgeschlechtlichen Personen auffallen.
Verschwörungsideologien vertreten oder durch Äußerungen auffallen, die auf Verschwörungstheorien basieren.
Querfrontler sind, also Personen, die politische Positionen vertreten, die sowohl linke als auch rechte ideologische Elemente kombinieren.
Antiveganer sind und durch Handlungen oder Äußerungen die vegane Lebensweise aktiv abwerten oder stören.
Mitglieder rechtsextremer Parteien oder Organisationen sind, diesen angehören oder der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind.
Bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vegan Fjørd Festival 2025
I. VORAUSSETZUNGEN
Teilnahmeberechtigt sind Teilnehmer:innen ab 18 Jahren und Minderjährige mit Zustimmung ihrer Eltern. Der Veranstalter behält sich das Recht zur stichprobenartigen Kontrolle während der Veranstaltung oder beim Einlass vor.
Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Anmeldung sind das vollständige und wahrheitsgetreue Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars, die Anerkennung der AGB, sowie die Bezahlung des vollständigen Veranstaltungspreises.
II. OBLIEGENHEITEN
Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die AGB sowie vor Start der Veranstaltung ausgehändigten Haftungsausschluss sorgfältig durchzulesen, zu unterschreiben und sämtliche Vorschriften einzuhalten. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden den Haftungsausschluss, die Ausschlussklausel und die AGB inklusive der Hausordnung des Horts Sortevej (Veranstaltungsort) ausdrücklich an.
Den Hinweisen und Vorgaben der Veranstalter:innen sowie der Hausordnung ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer:innen gefährden können, sind die Veranstalter:innen berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der betreffenden teilnehmenden Person von der Veranstaltung vorzunehmen.
Die Teilnehmer sind für ihre eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Nichteinhaltung der Vorschriften und Anweisungen resultieren.
Teilnehmende haften für Schäden, die am Veranstaltungsort durch sie entstehen und verpflichten sich, für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Teilnehmenden sorgen selbst für ihre Schlafausrüstung (Schlafsack und Isomatte oder ähnliches für drinnen, für draußen zusätzlich Zelt etc.), Übernachtungsplätze sind begrenzt und werden in Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Sobald die Plätze auf dem Gelände belegt sind, werden die Teilnehmenden gebeten, sich selbst um Unterkünfte außerhalb des Geländes zu suchen. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, für ihre Unterkunft zu sorgen.
III. ABSCHLUSS DES VERTRAGES (Teilnahme an der Veranstaltung)
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Teilnehmenden an die Veranstalter:innen dar.
Jede:r Teilnehmer:in sichert zu, dass die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten vollständig und richtig sind.
Ein Vertragsschluss setzt voraus, dass jede teilnehmende Person oder seine/ihre Erziehungsberechtigten mit der Anzahlung der Veranstaltung den Haftungsausschluss, die AGB ausdrücklich anerkennt. Nach Eingang der Zahlung bei den Veranstalter:innen erhält jede teilnehmende Person bzw. Familie eine offizielle Anmeldebestätigung, mit der der Teilnahmevertrag zustande kommt.
IV. ZAHLUNG
50 % des Solipreises sind mit Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalter fällig. Der Restbetrag ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, bei späterer Anmeldung spätestens am Veranstaltungstag fällig.
Die Zahlungen sind an die in der Anmeldebestätigung mitgeteilten Bankdaten zu leisten.
Bis zum vollständigen Zahlungseingang behält sich der Veranstalter vor, die reservierten Tickets zu stornieren.
V. WIDERRUF
Ein Widerruf ist aufgrund von § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
VI. RÜCKERSTATTUNG
Eine Rückerstattung der Veranstaltungskosten des Vegan Fjørd Festival 2025 ist beim Rücktritt von der Veranstaltung nach dem 14.08.2024 ausgeschlossen.
Festivalticket:Stornierung bis einschl. 20.07.2025: kostenlos
Stornierung bis einschl. 31.07.2025: 50% des Teilnahmebeitrages
Stornierung ab 05.08.2025 :100 % des Teilnahmebeitrages (s. Möglichkeit gemäß Absatz 2)
Die Tickets sind grundsätzlich nicht übertragbar. Bei Verhinderung bieten die Veranstalter:innen den Teilnehmer:innen die Möglichkeit, nach Absprache ihre Anmeldung kostenfrei auf eine andere teilnahmeberechtigte Person zu übertragen. Die Daten der Person, auf die das Ticket übertragen werden soll, sind mindestens 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei den Veranstalter:innen zu hinterlegen.
VII. AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
Die Veranstalter:innen sind berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, besonderer Umstände, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht der Veranstalter:innen gegenüber den Teilnehmer:innen (z.B. für Anreisekosten).
Bei einem Nichtantritt einzelner Teilnehmenden verfällt jeglicher Anspruch des Teilnehmenden gegenüber den Veranstalter:innen.
Bei einer Absage der Veranstaltung durch die Veranstalter wird der Ticketpreis, gemäß gesetzlicher Regelungen, zurückerstattet.
VIII. HAFTUNG
Eigenes Risiko: Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Unbeschränkte Haftung: Die Veranstalter haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Beschränkte Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten: Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung jede teilnehmende Person vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung der Veranstalter auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
Keine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten: Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haften die Veranstalter nicht.
Haftung bei anfänglicher Unmöglichkeit: Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haften die Veranstalter nur, wenn ihnen das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
Ausnahmen von den Haftungsbeschränkungen: Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Hier gelten die allgemeinen, gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung für Schäden am Veranstaltungsort: Die teilnehmenden Personen haften für Schäden, die am Veranstaltungsort durch sie entstehen und verpflichten sich, für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Eltern haften für ihre Kinder.
Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände: Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Kleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer
Es wird empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
IX. DATENERHEBUNG- UND VERWERTUNG
Die bei der Anmeldung jeder teilnehmenden Person angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
Jede teilnehmende Person erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden dürfen. Die Veranstalter:innen verkaufen diese Fotos nicht an Dritte.
Jede teilnehmende Person stimmt zu, dass ihre Daten für eventbezogene Mailings genutzt werden dürfen. Jede teilnehmende Person kann dieser Nutzung nachträglich in Textform widersprechen.
Jede teilnehmende Person hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die eigenen personenbezogenen gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenn weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten auftreten, kontaktieren Sie bitte die Veranstalter:innen. Gleiches gilt für Auskünfte, Sperrung, Löschungs- und Berichtigungswünsche hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten sowie Widerrufe erteilter Einwilligungen.
Personenbezogene Daten werden nach Ende der Veranstaltung oder nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
X. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
XI. Schlussklauseln
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Flensburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Flensburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
Veranstalter:innen:
Julian Spinty
Frösleeweg 1a
24939 Flensburg
und
Julia C. Hansen
Strandholm 1
24857 Fahrdorf
Stand: 13.03.25

